Unsere Gesellschaft erfordert verantwortungsbewusste und umfassend gebildete Menschen, daher haben alle in unserer Schule ein gemeinsames Ziel:
gutes Zusammenleben und erfolgreiche Arbeit.
Unsere Leitidee:
Rücksichtsvoll, Sozial und Offen
- Schwächen und Stärken anderer akzeptieren
- Ihre Gefühle wahrnehmen
- Ihre Meinungen respektieren
- Schutz von Schwächeren vor Bedrohungen und Verletzungen körperlicher Art und besonders auch seelischer Art
- Freundlicher und höflicher Umgang
- Übernahme von Verantwortung
- Eingreifen bei Konflikten und Krisen
- Hilfsbereitschaft
- Gewaltfreies Beilegen von Meinungsverschiedenheiten (ggf. mit Hilfe)
- Aufgeschlossen sein für andere Menschen, unabhängig von Herkunft, Religion, Kultur und Gesundheit
- Neue Methoden und neue Inhalte
- Kreativität
- Konstruktive Kritik
Diese Ziele werden durch den Ganztagesbetrieb ermöglicht und münden in einem Erziehungsvertrag.
A. Allgemeines
I. Verhältnis
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule verlangt von Lehrern, Schülern und Eltern verantwortungsvolle Zusammenarbeit.
Diese ist nur möglich, wenn alle Beteiligten aufgeschlossen und verständnisvoll miteinander umgehen, sich gegenseitig zuhören und offen ihre Wünsche äußern.
1. Schülermitverantwortung
Die Schülermitverantwortung ist Sache aller Schülerinnen und Schüler der Schule, d.h. alle tragen zu einem guten Schulklima bei und haben auch die Möglichkeit, es zu beeinflussen.
So liegt die Verantwortung für das Gelingen des Unterrichts auch in den Händen der Schüler: Voraussetzungen sind gute Vorbereitung, Bereitschaft zur Mitarbeit, Offenheit auch für Unbekanntes und Andersartiges.
Darüber hinaus sind auch die Schüler zur selbstständigen Gestaltung des Unterrichts aufgefordert: durch Berichte über eigene Interessengebiete oder Hobbys im Rahmen bestimmter Unterrichtsinhalte, durch Vorschläge zu anderen Arbeitsformen wie Gruppenarbeit, Projektarbeit usw. aber auch durch offene, kritische Äußerungen zum gerade erlebten Unterrichtsgeschehen.
Über die Organe der SMV (Klassensprecher, Schülerrat und Schülersprecher) hat jede Schülerin und jeder Schüler vielfältige Möglichkeiten, das Schulleben mitzugestalten und an Entscheidungen mitzuwirken: In der Klassenversammlung werden anstehende Probleme der Klassengemeinschaft, Schwierigkeiten im Umgang mit Lehrerinnen und Lehrern und vieles mehr angesprochen und nach Lösungen gesucht.
Klassensprecherin oder -sprecher im Schülerrat übernehmen eine besondere Verantwortung für die Interessen ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler. Sie tragen deren Vorschläge zur Gestaltung des Schullebens an Klassenlehrer oder Schulleitung heran oder tragen sie in Gremien wie der Gesamtlehrerkonferenz und Schulkonferenz vor.
2. Mitwirkung der Eltern
Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Sie können diese Mitwirkung nur verantwortungsvoll ausüben, wenn sie sich regelmäßig über das Schulleben (auch über das Verhalten und den Leistungsstand ihrer Kinder) informieren und konstruktiv und verantwortungsvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern zusammenzuarbeiten.
Ebenso wie ihre Kinder sollten sie durch konkrete Anregungen, aber auch durch aktive Mitarbeit (z.B. Vorträge über eigene Interessens- oder Spezialgebiete im Rahmen von Unterricht oder Projekten), den Schulalltag Mitgestalten und bereichern, aber auch das Schulleben durch ihre Mithilfe bei Festen und Unternehmungen unterstützen.
Offene und sachliche Kritik regen Lehrerinnen und Lehrer zur Auseinandersetzung mit pädagogischen Fragen an.
3. Lehrerinnen und Lehrer
Lehrerinnen und Lehrer haben neben dem Bildungsauftrag auch einen Erziehungsauftrag. Zu diesem Aufgabenbereich gehört es unter anderem, auf die Einhaltung der Regeln an unserer Schule zu achten und gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern und den Eltern Lösungsmöglichkeiten bei auftretenden Problemen zu suchen.
II. Teilnahme am Unterricht
- Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht und an allen sonstigen Veranstaltungen der Schule, deren Besuch nicht ausdrücklich als freiwillig erklärt ist, teilzunehmen.
Unentschuldigtes Fehlen zieht Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach sich.
- Kann eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit die Schule nicht besuchen, so muss telefonische Benachrichtigung schon am ersten Tag erfolgen. Die schriftliche Entschuldigung muss am dritten Tag vorliegen.
- Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler während der Unterrichtszeit, ist eine Abmeldung erst nach Genehmigung der Eltern bei einer Lehrkraft oder auf dem Sekretariat möglich. Falls die Eltern nicht erreichbar sind, bleibt die Schülerin bzw. der Schüler in der Schule.
- Bei Arztterminen muss die Entschuldigung vorher vorliegen.
- Für Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen am Sport- oder Schwimmunterricht nicht teilnehmen können, gilt Folgendes:
a. Wer in einer einzelnen Stunde nicht teilnehmen kann, legt der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer eine kurze schriftliche Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten vor. Bei offensichtlichen Verletzungen ist keine Entschuldigung erforderlich.
b. Freistellung bis zu 4 Wochen genehmigt die Fachlehrerin oder der Fachlehrer auf Vorlage eines ärztlichen Attestes, das Grund und Dauer der Freistellung enthält.
c. Wer länger als vier Wochen, ganz oder teilweise, am Sportunterricht nicht teilnehmen kann, legt dem Rektorat eine Mitteilung des Erziehungsberechtigten und eine ärztliche Bescheinigung vor. In begründeten Zweifelsfällen und in allen Fällen, in denen eine Freistellung über 6 Monate hinaus erteilt werden soll, ist in der Regel ein amtsärztliches Zeugnis vorzulegen.
d. Freigestellte Schülerinnen und Schüler sind im Unterricht anwesend, soweit sie nicht aus besonderen Gründen vom Fachlehrer oder der Schulleitung beurlaubt sind.
- Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag eines Erziehungsberechtigten möglich (für Vereins- oder Gemeindefeste einmal im Jahr). Der Antrag wird bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer eingereicht, der in Abstimmung mit der Schulleitung darüber entscheidet. Bei Beurlaubung zu Sportlehrgängen und dergleichen ist dem Antrag des Erziehungsberechtigten das Einladungsschreiben des Verbandes oder Vereins beizufügen.
- Bei allen Unterrichtsversäumnissen ist es Sache eines Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler, dafür Sorge zu tragen, dass die versäumten Unterrichtsinhalte rasch nachgeholt zu werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer unterstützen diese Bemühung.
- Für die Teilnahme am Religionsunterricht gilt Folgendes: Bei Vorliegen von Glauben- und Gewissengründen besteht für religionsmündige Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren das Recht auf Abmeldung vom Religionsunterricht. Diese Abmeldung ist bis zu 2 Wochen nach Beginn eines jeden Schulhalbjahres möglich.
III. Verschiedenes
- Alle Änderungen von Anschrift, Telefonnummer usw. und Abmeldungen von der Schule sind umgehend auf dem Sekretariat zu melden.
- Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben und können dort abgeholt werden.
- Für mitgebrachtes Geld und andere Wertsachen übernimmt die Schule keine Haftung. Die Schülerinnen und Schüler müssen selbst darauf achten, dass sie ihre Wertsachen sicher aufbewahren, insbesondere auch im Sportunterricht.
- Fahrzeuge aller Art dürfen nur für den Schulweg und in der Mittagspause benutzt werden. Ansonsten ist das Fahren auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
- Bei Feueralarm und in anderen Notfällen sind die Fluchtpläne zu beachten.
- Auf dem Weg vom und zum Bahnhof soll die Unterführung und nicht der Fußgängerüberweg benutzt werden. Für den Schulweg gelten die gleichen Verhaltensregeln wie für den Aufenthalt auf dem Schulgelände.
IV. Besonderes
Besondere Leistungen werden an unserer Schule anerkannt und gefördert:
Ein schriftliches Lob mit Vermerk im Zeugnis erhält eine Schülerin oder ein Schüler, wenn der Durchschnitt aller Fächer 2,0 bis 2,3 ist.
Einen Preis erhält, wer einen Durchschnitt von 1,9 oder besser erreicht.
Dabei muss das Verhalten aber ebenfalls mit mindestens GUT bewertet werden.
Auch für besondere Verdienste am Schulleben werden Preise vergeben.
B. Hausordnung
Im Schulgebäude verhalten wir uns so,dass wir andere nicht gefährden, beeinträchtigen oder stören.
I. Stundenbeginn
- Nach dem Gong zum Beginn jeder Unterrichtsstunde warten die Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsraum auf die Lehrerin oder auf den Lehrer. Die notwendigen Schulbücher und Arbeitsmaterialien für die folgende Stunde müssen rechtzeitig aus dem Fach besorgt werden.
- Schüler, die in einem der Fachräume des Anbaus unterrichtet werden, warten in der Aula auf ihren Fachlehrer.
- Ist 5 Minuten nach dem Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend, so meldet dies die Klassensprecherin oder der Klassensprecher auf dem Sekretariat.
- Die Klassenordner haben die Aufgabe, zum Unterrichtsbeginn für saubere Tafeln und einen Schwamm zu sorgen
II. Unterrichtsräume
- Jede Klasse sorgt nicht nur nach der letzten Unterrichtsstunde für Ordnung im jeweiligen Unterrichtsraum. Es ist selbstverständlich, dass im Gemeinschaftsbereich und in anderen Klassen- und Fachräumen nichts verschmutzt oder beschädigt wird. Das Eigentum eines jeden ist zu respektieren.
- In den Unterrichtsräumen und draußen sind Spiele, die zu Verletzungen, Beschädigungen und grober Verschmutzung führen können, verboten (insbesondere Ball- und Wasserspiele im Klassenzimmer und das Schneeballwerfen).
- Schülerinnen und Schüler dürfen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft Geräte und Einrichtungen der Schule bedienen (Overhead, ...)
- Mit fremdem Eigentum ist schonend umzugehen. Für die Beschädigung von Schuleigentum haften die Verursacher selbst bzw. deren Eltern. Dasselbe gilt für das Eigentum von Mitschülerinnen und Mitschülern.
- Bei Schulschluss ist darauf zu achten, dass die Fenster geschlossen sind und dass aufgestuhlt ist.
III. Sauberkeit
- Alle an unserer Schule helfen mit, die Außenanlagen und das Schulgebäude in Ordnung zu halten. Abfälle gehören in die Abfalleimer.
- Jeder sollte daran denken, dass alle saubere Toiletten wünschen.
IV. Mülltrennung - Umweltgerechtes Verhalten
- Am besten ist es, Müll zu vermeiden und z.B. wieder verwendbare Behälter und Verpackungen zu benutzen.
- Den unvermeidlichen Müll bitte sorgfältig trennen und in die vorgesehenen Behälter werfen.
V. Pausen
Pausen sind wichtig für die Erholung und den Gedankenaustausch. Das Musikhören ist nur in den Mittagspausen erlaubt.
Größere Audiogeräte (Radio, CD-Spieler,…) dürfen nicht von zuhause mitgebracht werden. CD-Player können im SMV-Raum in der Mittagspause ausgeliehen werden.
Handys sind im Schulgebäude grundsätzlich ausgeschaltet. In der Mittagspause können sie außerhalb des Gebäudes benutzt werden.
Die Computer im Klassenzimmer dürfen nur in der Mittagspause und vor der ersten Stunde benutzt werden.
- In den kleinen Pausen richten die Schülerinnen und Schüler ihre Arbeitsmaterialien für die kommende Stunde. Das Sitzen in den Gängen behindert den Durchgangsverkehr und ist deshalb nur in den Mittagspausen erlaubt.
- Da auch Lehrerinnen, Lehrer und Sekretärinnen Ruhepausen benötigen, sollen in den großen Pausen das Lehrerzimmer und das Sekretariat nicht aufgesucht werden. In Notfällen ist der Aufsicht führende Lehrer zuständig.
- In den Mittagspausen dürfen Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse das Schulgelände nicht verlassen, ab Klasse 7 nur, wenn zu Beginn des Schuljahres eine Erlaubnis der Eltern schriftlich gegeben wurde. Schülerinnen und Schüler aus Osterburken können zum Mittagessen nach Hause gehen.
- In den übrigen Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
- Für Schülerinnen und Schüler, die in der Mittagspause ausruhen wollen, ist eine Ruhezone eingerichtet. Hier ist nur leise Unterhaltung erlaubt.
- Beim Mittagessen stellen sich alle in der Reihe an. Platzreservierungen sind nicht möglich. Jeder räumt sein schmutziges Geschirr selbst weg.
VI. Lehrerzimmer
Das Lehrerzimmer ist Aufenthalts-, Arbeits- und Kommunikationsraum der Lehrerinnen und Lehrer. Alle, die in das Lehrerzimmer kommen, nehmen darauf Rücksicht.
VII. Sekretariat und Hausmeister
- Die Sekretärin ist für alle am Schulleben Beteiligten Informations- und Anlaufstelle, d.h. sie hat sehr vielfältige Aufgaben. Deshalb bitten wir, das Sekretariat nur einzeln und in wichtigen Fällen aufzusuchen.
- Der Haumeister ist für Reparatur- und Reinigungsarbeiten zuständig. Bitte unterstützt ihn bei diesen Arbeiten.
VIII. Rauchen und Alkohol
Rauchen und Alkohol sind auf dem Schulgelände für Schülerinnen und Schüler verboten. Dazu gehört auch der Schulweg.
IX. Illegale Drogen
Der Umgang mit illegalen Drogen wird mit Maßnahmen bis zum Schulausschluss bestraft.
X. Schul- und Klassenveranstaltungen
Auch bei den Schul- und Klassenveranstaltungen auf dem Schulgelände gilt die Schulordnung. Die Klasse sorgt für Ordnung in den benutzten Räumen, damit der Unterricht am nächsten Tag reibungslos stattfinden kann. Verantwortlich sind die Aufsicht führenden Lehrkräfte. Die Feiern bedürfen der Genehmigung.
XI. Neben der Hausordnung gilt auch das Jugendschutzgesetz.
XII. Sonstiges
Das Mitbringen von Waffen und Feuerwerkskörpern ist nicht erlaubt.
C. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
In unserer Schule wollen wir mit möglichst wenig Strafen und Verboten auskommen. Damit sich aber alle wohl fühlen und angstfrei bewegen können, müssen bestimmte Spielregeln aufgestellt und von allen eingehalten werden.
Aus diesem Grund haben alle am Schulleben beteiligten Gremien diese Schulordnung gemeinsam beschlossen und sind sich darüber einig, dass Verstöße Folgen haben müssen.
Trotzdem wollen wir bei (weniger schwerwiegendem) Fehlverhalten zuerst versuchen, durch Gespräche mit allen Beteiligten die Ursache für solches Verhalten zu klären. Erreicht werden soll eine dauerhafte und auf Einsicht beruhende Verhaltensänderung. Ist dies nicht möglich und folgen weitere Verstöße, werden entsprechende Erziehungsmaßnahmen nach § 90 des Schulgesetzes eingeleitet.
Die wichtigsten Grundregeln an unserer Schule sind:
Körperliche und seelische Bedrohungen und Verletzungen werden keinesfalls geduldet.
Jeder ist verpflichtet, anderen zu helfen und aggressive Auseinandersetzungen zu unterbinden
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